Ein Bild sagt mehr als Tausend Worte, ein Film sagt mehr als Tausend Bilder / Recht TV ist ein im Aufbau befindliches Videoportal zum Thema Recht von A - Z, sie finden hier schnelle, kostenlose Hilfe bei Rechtsfragen, können juristischen Videocontent sehen und der Anwalt kann eigene Videos einstellen
Seiten
Die Redaktion von Recht TV hilft Ihnen bei Ihrer Anwaltssuche. Schildern Sie uns einfach stichwortartig Ihr Problem oder Ihre Frage - wir nennen Ihnen im günstigsten Fall die Kontaktdaten von zwei Anwälten, die Ihren Kriterien entsprechen und die Sie telefonisch oder online ansprechen können. Einfach die Anfrage per mail zu uns senden.
Unsere Mailanschrift: Redaktion-Sachbearbeitung@gmx.de
Dieses Blog durchsuchen
Sonntag, 22. April 2012
Göddemeyer - tec / Elektrofahrrad - online: Von wegen Rentnerfahrrad
Göddemeyer - tec / Elektrofahrrad - online: Von wegen Rentnerfahrrad: Presseschau: Die Berliner Zeitung berichtet in einem aktuellen Artikel über den Trend zu Elektrofahrrädern: ALTLANDSBERG – Das Elektro...
Agentur-E-Media - Reinhard Göddemeyer -: Recht
Ausgegoogelt !!!!
Personenschutz bei Suchmaschinen im Internet - Das Urteil des EuGH ist eine Zäsur !
Opfer von Stalkingtätern haben es ab sofort leichter. In der Vergangtenheit zeigten die Scuchmaschinen - allen voran das Weltgedächtnis Google - auch alle negativen und verleumderischen Eintragungen im Internet an, die mit einem Namen im Zusammenhang standen, selbst dann, wenn die Daten unwahr waren und Tatbestände wie Verleumdung oder Beleidigung erfüllten. und wenn sie auf ausländischen servern abgelegt waren.
Selbst wenn das Stalkingopfer in der EU ein Urteil erstritten hatte liess es sich oftmals gar nicht rechtlich durchsetzen.
Beispielhaft wird hier der ehemalige Onlinepranger www.mein-Parteibuch.com angeführt, der auf einem Server in Malaysia gehostet war.
Google und Co zeigten derartige Treffer immer weiter an, die Opfer hatten das Nachsehen.
Ab sofort ist das nicht mehr so. Laut dem aktuellen Urteil des EuGH hat eine Suchmaschine für seine Datentechnik eine eigene Verantwortung, es gelten ferner die Gesetze des Landes, in dem die Suchmaschine tätig ist, ausserdem hat die Suchmaschine die personenbezogenen Daten zu löschen und dies unabhängig davon, ob der Betroffene einen Schaden hat oder nicht, wobei es egal ist, ob die Daten wahr oder falsch sind oder ob die Suchmaschine meint, die Informationen über die Person müssten einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Geklagt hatte im vorliegenden Fall ein spanischer Bürger, der vor 16 Jahren mit einer Immobilie in der Zwangsversteigerung gestanden hatte und dessen Daten deshalb in öffentlichen Medien veröffentlicht waren und der deshalb gegen Google wegen eben dieser "ewigen" veröffentlichung geklagt hatte.
Noch nach 16 jahren verknüpfte das Weltgedächtnis Google die Schuldengeschichte von damals mit dem Namen des spanischen Mannes, Das müsse der Mann sich nicht gefallen lassen, stellte der EuGH nun mit dem aktuellen Urteil fest.
Az.: Europäischer Gerichtshof C 131 / 12 vom 13.05.2014
Mitgeteilt von Reinhard Göddemeyer
Mehr unter www.stalking-rat-und-tat.blogspot.de
Agentur-E-Media - Reinhard Göddemeyer -: Recht: Anwalt und Recht Eine gute Rechtsberatung ist für Unternehmer wichtiger denn je. Als Unternehmer stehen Sie sinngemäss immer mit einem B...
Agentur-E-Media - Reinhard Göddemeyer -: Internet - TV
Agentur-E-Media - Reinhard Göddemeyer -: Internet - TV: www.streamcompany.de ___________________________________________________________________________ VIDILANZ - Ihr intelligentes Video-Sic...