Was im März im Saal 134 des Münchner Justizpalastes passierte, ist hinlänglich bekannt: Das Landgericht München II verurteilte Uli Hoeneß, Ex-FC-Bayern Präsident, wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 28,5 Millionen Euro zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren.Seit dem 2. Juni sitzt Hoeneß im Gefängnis in Landsberg am Lech. Seitdem ist viel berichtet worden. Über zwischenzeitliche Aufenthalte im Krankenhaus, Promi-Besuche und eine angebliche Luxus-Behandlung.Immer wieder drangen Infos nach draußen. Anders ist das bei der Münchner Justiz. Zwar steht das Urteil seit einem halben Jahr fest, die detaillierte Begründung jedoch hat das Gericht noch nicht freigegeben. Anfragen von Wissenschaftlern und Journalisten seien abgelehnt worden, berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“.Der Rechtsexperte Walter Grasnick hat seine ganz eigene Erklärung dafür. Er vermute, dass es zwischen den Beteiligten im Hoeneß-Prozess „eine Absprache gegeben habe“, so die FAZ. Grasnicks Indizien? Die direkt nacheinander terminierten Sitzungstage und die Tatsache, dass der Staatsanwalt in der Hauptverhandlung „keine einzige Frage gestellt habe“.Um das Mauern des Münchner Gerichts zu verdeutlichen, bemüht Journalist Jochen Zenthöfer in der "FAZ" zudem einen historischen Vergleich: „Die letzten Urteile, die Gerichte unter Verschluss gehalten hatten, stammten aus den RAF-Prozessen.“Mauert die Münchner Justiz also? „Hier wird nichts unter Verschluss gehalten“, kontert Andrea Titz, Sprecherin des Oberlandesgerichts München, im Gespräch mit der Huffington Post.„Nach unserer Auffassung handelt es sich bei der Urteilsbegründung nicht um eine Presseauskunft, sondern um eine Akteneinsicht“, erklärt Titz. Das Gericht beabsichtige „durchaus die Entscheidung des Urteils zu veröffentlichen“, habe aber zuvor die Verteidiger um eine Stellungnahme gebeten.Die Frist für die Verteidiger sei verlängert worden, „läuft aber in diesen Tagen ab“, so Titz. „Wir handhaben das im Übrigen in allen Fällen gleich, egal ob es um Lieschen Müller oder Uli Hoeneß geht.“
Reinhard Göddemeyer