Gewerkschaft war nicht tariffähig
Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes haben betroffene Arbeitnehmer Anspruch auf Nachzahlungen
Eine Tarifgemeinschaft "Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit" schloß mit Leiharbeitsfirmen Tarifverträge. Das Bundesarbeitsgericht hat dem Treiben nun ein Ende gesetzt, geschädigte Arbeitnehmer können Geld zurückfordern.
Geschädigte sollten sich organisieren und die Klagen bündeln !
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