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Sonntag, 6. November 2011

Filmrecht

Rechtsanwältin Wienen berät Unternehmen und Freiberufler der Medienbranche wie Fotografen, Grafiker, Webdesigner, Filmemacher, PR-Berater und Journalisten - im konkreten Fall wie auch bei grundsätzlichen Themen, die bei Vorträgen besprochen werden können.Mit Unternehmen und Freiberuflern, die mit den Medien in Kontakt kommen möchten, entwickelt Rechtsanwältin Wienen rechtlich zulässige PR-Maßnahmen. Gab es bereits schlechte Presse, bespricht Rechtsanwältin Wienen mit dem Mandanten eventuell mögliche rechtliche Schritte. Sie entwirft zudem Krisen-PR-Strategien.Die juristischen Aspekte stehen bei ihrer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Vordergrund. Ausführliche Erläuterungen zu dem Zusammenhang zwischen PR und Recht finden Sie unter Wer etwa ohne seine Einwilligung in den Medien erscheint, kann gegebenfalls als Medienopfer u.a. Unterlassung weiterer Veröffentlichungen bzw. Schadensersatz verlangen. Rechtsanwältin Wienen setzt diese Ansprüche durch.Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei ist das Insolvenzrecht. Einen Neuanfang durch Schuldenbefreiung steuert Rechtsanwältin Wienen für überschuldete Verbraucher an, die bei ihr Rat suchen. Durch Pfändungsschutzmaßnahmen kann gegebenfalls gegen akute Zwangsvollstreckungsmaßnahmen vorgegangen werden.Durch die sogenannte Verbraucherinsolvenz sind neue Möglichkeiten entstanden. Zunächst wird im Rahmen des Verbraucherinsolvenzverfahrens eine außergerichtliche Einigung mit allen Gläubigern angestrebt.Diesen außergerichtlichen Einigungsversuch dürfen nach § 305 Insolvenzordnung nur Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater oder von der jeweiligen Landesbehörde anerkannte Schuldenberatungsstellen durchführen.Dieser Einigungsversuch ist Voraussetzung für das gerichtliche Verfahren.

Rechtsanwältin Wienen

mehr Infos unter:

www.pr-plus-recht.de/

Mittwoch, 2. November 2011

Recht Hartz4

Private Krankenversicherung darf nicht gekündigt werden.

PRESSEMELDUNGEN

Landgericht Frankfurt am Main untersagt fristlose Kündigung durch den Versicherer.
Private Krankenversicherung darf nicht gekündigt werden.
Rechtsanwalt Dr. Alexander T. Schäfer

Das Landgericht Frankfurt am Main hat durch Urteil vom 01.09.2011 (Az. 2/23 O 123/11) die fristlose Kündigung eines privaten Krankenversicherungsvertrages durch das Versicherungsunternehmen für unwirksam erklärt. Damit muss die Versicherung fortgesetzt werden.

Geklagt hatte eine Versicherungsnehmerin, deren Krankenversicherungsvertrag fristlos gekündigt worden war. Der Versicherer hatte behauptet, die Versicherungsnehmerin hätte manipulierte Rezepte eingereicht und so Leistungen erschlichen.

Das Gericht schenkte diesem Einwand aber keine Beachtung. Denn der Gesetzgeber habe durch die Neuregelungen des Versicherungsgesetzes ausdrücklich jede Kündigung ausgeschlossen. Der Versicherer sei vor Betrug hinreichend dadurch geschützt, dass er die eingereichten Belege auf deren Richtigkeit kontrollieren könne.

Die Klägerin wurde durch den auf Medizinrecht und Versicherungsrecht spezialisierten Patientenanwalt Dr. Alexander T. Schäfer (www.atsrecht.de) aus Frankfurt am Main vertreten.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Alexander T. Schäfer ist spezialisiert auf die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach Personenschäden bei Arzthaftung, Unfall oder Straftat. Er vertritt ausschließlich Geschädigte, Patienten und Versicherungsnehmer. Regelmäßig tritt er mit Forderungen für einen besseren Schutz von Patienten und Opfern an die Öffentlichkeit. Er ist zudem in verschiedenen Opfer- und Patientenschutzorganisationen ehrenamtlich tätig. Nähere Informationen zu Dr. Alexander T. Schäfer unter www.atsrecht.de/der-anwalt/ihr-anwalt-dr.-alexander-t.-schaefer.html

Kontakt:
bürgle schäfer Rechtsanwälte
Dr. Alexander T. Schäfer
Hochstraße 17
60313 Frankfurt
schaefer@atsrecht.de
06940034090
www.atsrecht.de

Private Krankenversicherung darf nicht gekündigt werden.

Private Krankenversicherung darf nicht gekündigt werden.

PRESSEMELDUNGEN

Landgericht Frankfurt am Main untersagt fristlose Kündigung durch den Versicherer.
Private Krankenversicherung darf nicht gekündigt werden.
Rechtsanwalt Dr. Alexander T. Schäfer

Das Landgericht Frankfurt am Main hat durch Urteil vom 01.09.2011 (Az. 2/23 O 123/11) die fristlose Kündigung eines privaten Krankenversicherungsvertrages durch das Versicherungsunternehmen für unwirksam erklärt. Damit muss die Versicherung fortgesetzt werden.

Geklagt hatte eine Versicherungsnehmerin, deren Krankenversicherungsvertrag fristlos gekündigt worden war. Der Versicherer hatte behauptet, die Versicherungsnehmerin hätte manipulierte Rezepte eingereicht und so Leistungen erschlichen.

Das Gericht schenkte diesem Einwand aber keine Beachtung. Denn der Gesetzgeber habe durch die Neuregelungen des Versicherungsgesetzes ausdrücklich jede Kündigung ausgeschlossen. Der Versicherer sei vor Betrug hinreichend dadurch geschützt, dass er die eingereichten Belege auf deren Richtigkeit kontrollieren könne.

Die Klägerin wurde durch den auf Medizinrecht und Versicherungsrecht spezialisierten Patientenanwalt Dr. Alexander T. Schäfer (www.atsrecht.de) aus Frankfurt am Main vertreten.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Alexander T. Schäfer ist spezialisiert auf die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach Personenschäden bei Arzthaftung, Unfall oder Straftat. Er vertritt ausschließlich Geschädigte, Patienten und Versicherungsnehmer. Regelmäßig tritt er mit Forderungen für einen besseren Schutz von Patienten und Opfern an die Öffentlichkeit. Er ist zudem in verschiedenen Opfer- und Patientenschutzorganisationen ehrenamtlich tätig. Nähere Informationen zu Dr. Alexander T. Schäfer unter www.atsrecht.de/der-anwalt/ihr-anwalt-dr.-alexander-t.-schaefer.html

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