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Sonntag, 6. November 2011

Filmrecht

Rechtsanwältin Wienen berät Unternehmen und Freiberufler der Medienbranche wie Fotografen, Grafiker, Webdesigner, Filmemacher, PR-Berater und Journalisten - im konkreten Fall wie auch bei grundsätzlichen Themen, die bei Vorträgen besprochen werden können.Mit Unternehmen und Freiberuflern, die mit den Medien in Kontakt kommen möchten, entwickelt Rechtsanwältin Wienen rechtlich zulässige PR-Maßnahmen. Gab es bereits schlechte Presse, bespricht Rechtsanwältin Wienen mit dem Mandanten eventuell mögliche rechtliche Schritte. Sie entwirft zudem Krisen-PR-Strategien.Die juristischen Aspekte stehen bei ihrer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Vordergrund. Ausführliche Erläuterungen zu dem Zusammenhang zwischen PR und Recht finden Sie unter Wer etwa ohne seine Einwilligung in den Medien erscheint, kann gegebenfalls als Medienopfer u.a. Unterlassung weiterer Veröffentlichungen bzw. Schadensersatz verlangen. Rechtsanwältin Wienen setzt diese Ansprüche durch.Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei ist das Insolvenzrecht. Einen Neuanfang durch Schuldenbefreiung steuert Rechtsanwältin Wienen für überschuldete Verbraucher an, die bei ihr Rat suchen. Durch Pfändungsschutzmaßnahmen kann gegebenfalls gegen akute Zwangsvollstreckungsmaßnahmen vorgegangen werden.Durch die sogenannte Verbraucherinsolvenz sind neue Möglichkeiten entstanden. Zunächst wird im Rahmen des Verbraucherinsolvenzverfahrens eine außergerichtliche Einigung mit allen Gläubigern angestrebt.Diesen außergerichtlichen Einigungsversuch dürfen nach § 305 Insolvenzordnung nur Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater oder von der jeweiligen Landesbehörde anerkannte Schuldenberatungsstellen durchführen.Dieser Einigungsversuch ist Voraussetzung für das gerichtliche Verfahren.

Rechtsanwältin Wienen

mehr Infos unter:

www.pr-plus-recht.de/