OLG Karlsruhe: Geschlechtsbezogene Benachteiligung durch Stellenanzeige «Geschäftsführer gesucht»
zu OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.09.2011 - 17 U 99/10.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat einer Rechtsanwältin eine Entschädigung zugesprochen, die sich vergeblich auf eine Stellenanzeige «Geschäftsführer gesucht» beworben hatte. Da die Anzeige nicht geschlechtsneutral formuliert sei, hält das OLG - auch aus Gründen der Abschreckung - eine Entschädigung in Höhe eines Monatsgehalts, hier 13.000 Euro, für angemessen (Urteil vom 13.09.2011, Az.: 17 U 99/10).
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