Alle deutschen Verbraucherschutzvereine, (Zur Zeit 74) die in die Liste nach § 4 Unterlassungsklagegesetz eingetragen sind.
(gemäss § 8 Abs. 3 Nr. 3)
Für die Klagebefugnis von ausländischen qualifizierten Einrichtungen gelten im wesentlichen dieselben Regelungen, sofern diese in das Verzeichnis der Khttp://www.blogger.com/img/blank.gif
ommission der Europäischen Gemeinschaft nach Art. 4 der Unterlassungsklagenrichtlinie
Links:
Ein Bild sagt mehr als Tausend Worte, ein Film sagt mehr als Tausend Bilder / Recht TV ist ein im Aufbau befindliches Videoportal zum Thema Recht von A - Z, sie finden hier schnelle, kostenlose Hilfe bei Rechtsfragen, können juristischen Videocontent sehen und der Anwalt kann eigene Videos einstellen
Seiten
Die Redaktion von Recht TV hilft Ihnen bei Ihrer Anwaltssuche. Schildern Sie uns einfach stichwortartig Ihr Problem oder Ihre Frage - wir nennen Ihnen im günstigsten Fall die Kontaktdaten von zwei Anwälten, die Ihren Kriterien entsprechen und die Sie telefonisch oder online ansprechen können. Einfach die Anfrage per mail zu uns senden.
Unsere Mailanschrift: Redaktion-Sachbearbeitung@gmx.de