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Sonntag, 30. Oktober 2011

Wer ist in DE klagebefugt nach UWG ?

Alle deutschen Verbraucherschutzvereine, (Zur Zeit 74) die in die Liste nach § 4 Unterlassungsklagegesetz eingetragen sind.

(gemäss § 8 Abs. 3 Nr. 3)

Für die Klagebefugnis von ausländischen qualifizierten Einrichtungen gelten im wesentlichen dieselben Regelungen, sofern diese in das Verzeichnis der Khttp://www.blogger.com/img/blank.gif

ommission der Europäischen Gemeinschaft nach Art. 4 der Unterlassungsklagenrichtlinie

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