Da denkt man man ist versichert und dann passiert das:
Die eigene Rechtsschutzversicherung will nicht zahlen !
Diese Erfahrung musste ein Hauseigentümer machen, der gegen die von ihm beauftragte Baufirma seiner eigenen Photovoltaikanlage klagen wollte. Die dabei entstehenden Kosten wurden allerdings von seiner Rechtsschutzversicherung nicht übernommen.
Worum ging es? Ein Hauseigentümer hatte auf dem Dach seines Hauses eine grosse und entsprechend teure Photovoltaikanlage installieren lassen.
Nach Fertigstellung stellte er jedoch etliche Mängel fest und wollte den Fachbetrieb hierzu in Anspruch nehmen. Die Kosten der Anlage : Über eine halbe Million Euro. Für den bevorstehenden Rechtsstreit mit der Fachfirma wollte der Hauseigentümer seine Rechtschutzversicherung in Anspruch nehmen, die sich jedoch weigerte sich jedoch, ihrem Versicherten entsprechenden Rechtsschutz zu gewähren. Daraufhin klagte der Hauseigentümer gegen seine eigene Rechtsschutzversicherung
Das Landgericht wies die Klage jedoch bereits ab. Denn das Kleingedruckte war überlesen worden. Nach den Allgemeinen Rechtschutzversicherungs-bedingungen bestand kein Schutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit der Planung oder Errichtung von Gebäuden, Gebäudeteilen oder sonstigen baulichen Anlagen. Das Gericht stufte die Photovoltaikanlage als „sonstige bauliche Anlage“ ein und bestätigte, dass die Versicherung im vorliegenden Fall nicht eintreten müsse.
Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte diese Einschätzung und wies die Berufung des Versicherten zurück.
Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 30.03.2012 (Aktenzeichen I-20 U 5/12)